Achtung Waldbrandgefahr!

Wir möchten euch darüber informieren, dass ab dem 14.06.2023, die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Ried i. I. in Kraft tritt.
 
Das bedeutet: In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreis sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten!
 
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis
zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
 
Die Waldbrandschutz-Verordnung gilt bis zum 31.10.2023.